Kranken- und Sozialversicherung für Freiwillige

Freiwilligendienstleistende sind in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert (Renten- Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung).

Beiträge werden hierbei allein von der Einsatzstelle oder dem FSJ/FÖJ-Träger geleistet (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil!). Die Freiwilligen leisten keine eigenen Beiträge.

Weitere Informationen findet ihr unter den Begriffen Sozialversicherung und Krankenversicherung im Glossar.