Was ist ein Träger?
Der Träger ist die Einrichtung, die für die rechtmäßige Durchführung des FSJ verantwortlich ist. Er ist zuständig für die Anerkennung der ihm angeschlossenen Einsatzstellen. Die Träger sind Vertragspartner der Freiwilligen, oftmals in einer Dreiecks-Vereinbarung zusammen mit der jeweiligen Einsatzstelle. Insbesondere ist er für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen während des Dienstes zuständig, für die der Bund eine Zuwendung bereitstellt. Gegebenenfalls können die Einsatzstellen durch eine zu erbringende Umlage an den Kosten für die pädagogische Begleitung beteiligt werden, die über die Zuwendung hinausgehen. Alle Träger im FSJ und FÖJ müssen sich einer bundesweit tätigen Zentralstelle und ihrem Bundestutorat, welches für die Koordinierung und Qualitätssicherung und -entwicklung der pädagogischen Begleitung im Bereich der Zentralstelle zuständig ist, anschließen. Ein Überblick über alle Zentralstellen im FSJ befindet sich hier.
Wer kann Träger sein/werden?
Als Träger des freiwilligen sozialen Jahres im Inland sind nach §10 Abs. 1 JFDG zugelassen (sogenannter geborene Träger):
1. die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind und ihre Untergliederungen,
2. Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und
3. die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Als weitere Träger des freiwilligen sozialen Jahres im Inland und als Träger des freiwilligen ökologischen Jahres im Inland können Einrichtungen zugelassen werden, die für eine den Bestimmungen der §§ 2, 3 oder 4 und 5 JFDG entsprechende Durchführung Gewähr bieten.
Über die Zulassung eines Trägers des freiwilligen sozialen Jahres und eines Trägers des freiwilligen ökologischen Jahres im Inland entscheidet die zuständige Landesbehörde. Möchte ein Träger in unterschiedlichen Bundesländern Einsatzstellen einrichten, benötigt er die Zulassung aller jeweiligen betroffenen Landesbehörden.
Träger für einen Freiwilligendienst im Ausland
Für die Anerkennung als Träger des freiwilligen sozialen Jahres im Ausland oder des freiwilligen ökologischen Jahres im Ausland entscheidet ebenfalls die zuständige Landesbehörde. Die Voraussetzungen sind in §10 Abs. 3 JFDG geregelt. Üblicher ist jedoch eine Anerkennung als Träger im Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD). Informationen dazu finden Sie auf der entsprechenden Webseite des IJFD.
Welche Fördermittel des Bundes kann ein Träger im FSJ/FÖJ erhalten?
Die Zuwendung des Bundes im FSJ und FÖJ wird ausschließlich über die Zentralstellen (FSJ) bzw. die Länder (FÖJ) gezahlt. Diese wiederum schließen Weiterleitungsverträge mit den ihnen angeschlossenen Trägern, in denen die Weitergabe der Zuwendung geregelt wird.
Bei der Zuwendung des Bundes handelt es sich im regulären FSJ und FÖJ um eine sogenannte Festbetragsfinanzierung. Das bedeutet, dass pro Freiwilligem und Monat ein Festbetrag von maximal 200 € gezahlt wird. Dieser kann nicht erhöht werden. Von diesem Betrag können Ausgaben, die für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen anfallen – also insbesondere Kosten für das pädagogische Fachpersonal und Seminarkosten – getätigt werden. Da es sich um eine Zuwendung handelt, ist es erforderlich, dass die Träger einen angemessenen Eigenanteil einbringen. Dieser liegt bei mindestens 10 % der Kosten der pädagogischen Begleitung.
In beiden genannten Jugendfreiwilligendiensten besteht die Möglichkeit, weitere Förderung im Rahmen des besonderen Förderbedarfs zu erhalten. In diesem Rahmen können beispielsweise Jugendliche mit persönlichen Problemen, fehlendem Schulabschluss oder Freiwillige aus dem Ausland – sogenannte Incomer – zusätzlich gefördert und vom pädagogischen Personal engmaschiger betreut werden. Für diese Projekte und den damit verbundenen erhöhten pädagogischen Aufwand kann eine zusätzliche Förderung von maximal 100 € pro Freiwilligem und Monat beantragt werden. Dem BAFzA muss für jedes Projekt mit besonderem Förderbedarf ein besonderes Konzept vorgelegt werden.
Ziele des FSJ/FÖJ und Pflichten der Träger
Das FSJ und FÖJ - aber auch der IJFD - sollen der Bildung und Orientierung junger Menschen dienen. Sie sind oftmals ein Einstieg in ein lebenslanges Lernen und Engagement. Vor diesem Hintergrund hat der Träger – im Verbund mit der jeweiligen Einsatzstelle – ein erhebliches Maß an Verantwortung für die Zukunft der jungen Freiwilligen und die Pflicht, sie während dieses Jahres zu begleiten und bei Problemen in der Einsatzstelle zu unterstützen.
Besonders in den Bildungsveranstaltungen, die von den Trägern organisiert werden und verpflichtender Bestandteil der Jugendfreiwilligendienste sind, werden demokratische, gesellschaftliche und politische Spielregeln – einschließlich Partizipation und Verantwortungsübernahme – vermittelt und vertieft. Eine Stärkung dieser Kompetenzen führt neben der persönlichen Weiterentwicklung oftmals auch dazu, dass erworbene Kenntnisse bei der Aufnahme von Ausbildung und Studium oder Arbeitstätigkeiten positiv berücksichtigt werden.
In einem regulären 12-monatigen Freiwilligendienst sind 25 Seminartage zu absolvieren. Hierunter müssen ein je fünftägiges Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar fallen. Die Zahl der Seminartage verringert oder erhöht sich bei abweichender Dienstdauer. Die Seminartage im FSJ und FÖJ sind verpflichtende Veranstaltungen und die Teilnahme der Freiwilligen ist vom Träger sicherzustellen.
Trägertagungen
Jedes Jahr im Dezember findet eine vom BMFSFJ organisierte Trägertagung für das FSJ statt, zu der alle Zentralstellen und die ihnen angeschlossenen Träger eingeladen werden. Auf dieser findet ein anregendes Programm zu einem aktuellen Thema in den Freiwilligendiensten und der Gesellschaft allgemein statt. In diesem Rahmenprogramm wird gewährleistet, dass es zu einem fachlichen und persönlichen Austausch insbesondere zwischen den einzelnen pädagogischen Fachkräften kommt um Synergieeffekte zu erzeugen und die Freiwilligendienste insgesamt zu stärken.
Eine Übersicht der vergangenen Trägertagungen finden Sie im Webauftritt des BMFSFJ.