Am 29.05.2024 ist das Freiwilligen-Teilzeitgesetz in Kraft getreten.
Mit der gesetzlichen Neuerung ist ein Freiwilligendienst in Teilzeit für alle Freiwilligen ohne Begründung möglich (mit mehr als 20 Stunden), wenn Träger und Einsatzstelle einverstanden sind. Außerdem geht mit der gesetzlichen Neuerung eine Erhöhung der Taschengeldobergrenze von 6 auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Allg. Rentenversicherung einher und es kann darüber hinaus auch ein Mobilitätszuschlag gewährt werden.
Weitere Informationen zum Gesetz findet ihr auf der Webseite des BMFSFJ.