Neues Freiwilligen-Teilzeitgesetz

Am 26. April hat der Bundestag das Freiwilligen-Teilzeitgesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen, sodass es bis zum Sommer in Kraft treten kann.

Mit der gesetzlichen Neuerung wird ein Freiwilligendienst in Teilzeit für alle Freiwilligen ohne Begründung möglich sein (mehr als 20 Stunden), wenn Träger und Einsatzstelle einverstanden sind. Außerdem geht mit der gesetzlichen Neuerung eine Erhöhung der Taschengeldobergrenze von 6 auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Allg. Rentenversicherung einher und es kann darüber hinaus auch ein Mobilitätszuschlag gewährt werden.
Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite des BMFSFJ.