FSJ: Einsatzstelle werden – wie geht`s

Um als Einsatzstelle im FSJ anerkannt zu werden, muss Ihre Einrichtung zwei Grundvoraussetzungen erfüllen:


  • Gemeinnützigkeit der Einsatzstelle

Um als Einsatzstelle ein FSJ anbieten zu können, muss die Einrichtung als gemeinnützig anerkannt sein. Eine entsprechende Prüfung und Anerkennung geschieht in der Regel durch das zuständige Finanzamt.


  • Anschluss an einen FSJ-Träger

Außerdem muss sich die Einsatzstelle einem anerkannten FSJ-Träger (Träger im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes) anschließen.


Dies ist rechtlich bei jedem FSJ-Träger möglich.


Es kann in der Zusammenarbeit vorteilhaft sein, wenn beim Träger Erfahrungen im Tätigkeitsfeld der Einsatzstelle bestehen. Allerdings ist dies kein Muss.


Wenn die Einrichtung bereits Kontakte zu einem FSJ-Träger hat, mit dem sie außerhalb der Freiwilligendienste bereits gut zusammenarbeitet, ist es naheliegend, bei diesem anzufragen, ob sich die Einrichtung dort als FSJ-Einsatzstelle anschließen kann.


Bestehen solche Kontakte nicht, finden Sie unter folgendem Link eine nach Bundesländern sortierte Liste der FSJ-Träger:

https://www.jugendfreiwilligendienste.de/resource/blob/206610/f86180326128e8ea5d4e314542434157/traeger-fuer-fsj-data.pdf


Nehmen Sie Kontakt zu einem dieser Träger auf und informieren Sie sich, ob und unter welchen Bedingungen sich Ihre Einrichtung diesem Träger anschließen kann.


Der Anschluss einer Einsatzstelle an einen Träger erfolgt autonom, d.h. ohne Beteiligung Dritter. In der Regel wird in einem Vertrag vereinbart, dass die Einsatzstelle für Taschengeld und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge aufkommen muss und ggf. eine Umlage an den Träger zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen pädagogischen Begleitung der Freiwilligen zu entrichten hat.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema „Einsatzstelle werden“ finden Sie unter https://www.jugendfreiwilligendienste.de/traeger-und-einsatzstellen/einsatzstelle-werden.html.


Bei ergänzenden Fragen wenden Sie sich gerne an die Servicestelle Jugendfreiwilligendienste (E-Mail: jfd-servicestelle@bafza.bund.de; oder 0221 3673-2070)!