Ab dem 01.07.2023 wird das Taschengeld von Freiwilligendienstleistenden (FSJ, FÖJ und BFD), die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet. Ältere Freiwillige haben weiterhin einen Freibetrag in Höhe von 250 Euro pro Monat. Weitere Informationen zum Bürgergeld für Freiwillige haben wir in unserem Glossar zusammengefasst.
Das neue Bürgergeld
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